Allgemeine Geschäftsbedindungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist oder der Vermieter das Mietobjekt an den Mieter übergibt (Schlüsselübergabe). Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Bei einer vereinbarten Mietzeit von mehr als einem Monat ist der Mietzins bis zum 4. Werktag jeden Monats auf das Konto des Vermieters einzuzahlen. Geht der fällige Mietzins nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Empfang der Rechnung auf dem Konto des Vermieters ein, behält sich dieser das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung, Internet, usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden zum Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Das Mietobjekt wird nur zur Wohnzwecken genutzt und darf nicht an Dritte überlassen werden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt und pfleglich zu benutzen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Ab 21 Uhr gilt Zimmerlautstärke innerhalb des Mietobjektes. Bei Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl von Personen belegt werden. Eine Überbelegung des Mietobjektes hat eine fristlose Kündigung und dessen sofortige Räumung zur Folge. Untermiete ist nicht erlaubt. Dritten darf der Zugang zu den angemieteten Räumlichkeiten ohne Zustimmung des Vermieters nicht gewährt werden. Der Mieter für Schäden sowie Schadensersatzansprüche, welche durch unbefugte Personen am Mietobjekt verursacht werden. Ferner hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößen der Mieter oder seine Mitarbeiter in grober Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und eine Entschädigung vom Mieter verlangen. Die Zimmer sind täglich mindestens eine Viertelstunde lang zu lüften. Der Vermieter hält Herd, Kühlschrank und Mikrowelle sauber. Müllentsorgung und Geschirrspülen obliegen dem Mieter. Das Tragen von verschmutzten Arbeitsschuhen im Mietobjekt und im Treppenhaus ist nicht erlaubt. Sonderreinigungen kosten mind. EUR 40,00 pro Raum. Das Trocknen von Wäsche im Mietobjekt ist untersagt. Dauerlüften beheizter Räume (Fenster auf Kipp), Überheizen bzw. Heizen der unbewohnten Wohnung (max. Stufe 1) kosten pro Raum/Woche EUR 20,00 Heiz-u. Umweltzuschlag. Außenantennen sind genehmigungspflichtig. DasRauchen ist im Haus absolut verboten. Die Nutzung von elektrisch betriebenenHeizgeräten ist im gesamten Mietobjekt ebenfallsverboten.

5. Kündigung und Verlängerung des Vertrages

Der Mietvertrag verlängert sich stillschweigend, sofern eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht bis zum 15. jeden Monats kündigt. Die Kündigung kann per Email, Fax oder in konventioneller Schriftform erfolgen.

6. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar bis 10 Uhr am Tag des Auszugs zurückzugeben. Bei Verspätung fällt die Hälfte des Tagesmietpreises an. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mietvertrag verlängert sich um die Dauer, in der sämtliche Schlüssel des Mietobjektes nicht zurückgegeben werden.

7. Internet-Nutzung

Der Vermieter haftet nicht für die Nutzung des Internet durch Dritte.

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters für durch unsachgemäße Nutzung der Wohnung entstandenen Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Für sein Eigentum haftet der Mieter selbst. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer während der Mietdauer verursacht werden. Der Mieter haftet für den Verlust von Haus-und Wohnungsschlüsseln (bei Schließanlagen mindestens EUR 30,00 pro Schlüssel).

9. Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.